Kursteilnehmer sind meist unfallversichert über die
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
Die meisten Besucher von (sportmedizinischen) Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen sind über die Verwaltungs-BG unfallversichert. Diese Versicherung umfasst sowohl den Weg zur und von der Veranstaltung als auch während der Veranstaltung.
Versichert sind folgende Personengruppen:
- Es muss sich um angestellte Personen (Ärzte) handeln
- Die Angestellten (Ärzte) dürfen nicht von ihrem Arbeitgeber zum Besuch der Veranstaltung aufgefortdert worden sein, dafür Urlaub oder Geld zur Kostendeckung erhalten haben
- Die Veranstaltung muss von einem deutschen Gremium im Namen oder Auftrag der DGSP oder ihrer Landesverbände organisiert und durchgeführt werden. Die kann auch im Ausland stattfinden
Nicht unfallversichert über die Verwaltungs-BG sind:
- niedergelassene Ärzte und
- solche Angestellte, die von ihrem Arbeitgeber zum Besuch der Veranstaltung aufgefordert wurden und/oder dafür Urlaub oder Geld zur Kostendeckung erhalten. Diese angestellten Ärzte sind dann über die BG des Arbeitgebers versichert (meist BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege).
Alle Unfälle, die bei Veranstaltungen der DGSP und ihrer Landesverbände geschehen, müssen auf den entsprechenden Formularen der Verwaltungs-BG (VBG) vorgenommen werden. Diese sind anzufordern und nach Ausfüllen wieder einzusenden bei der
Verwaltungs-BG, Hauptverwaltung, 22281 Hamburg
unter der bundesweit einheitlichen
Schadens-Nr. der DGSP: 89/0034/6272.
Einen Durchschlag des Unfall-Meldebogens bitte stets an die Geschäftsstelle der DGSP übersenden!