Zusatzbezeichnung "Sportmedizin"



Die Voraussetzungen zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Sportmedizin sind:
  • Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung
  • Weiterbildungszeit
          Entweder 12 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten gemäß § 5 Abs. 1
          Satz 2 in einer sportmedizinischen Einrichtung (ganztägig)

oder (anteilig ersetzbar) durch

         240 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Sportmedizin
         und
         120 Stunden sportärztliche Tätigkeit in einem Sportverein oder einer
         anderen vergleichbaren Einrichtung innerhalb von mindestens 12 Monaten

  • Prüfung
          Die Weiterbildung wird mit einer Prüfung bei der Landesärztekammer
          abgeschlossen. *

* Die Prüfung ist mit Inkrafttreten der Weiterbildungsordnung für alle obligat, auch wenn die Weiterbildung vor dem Stichtag begonnen wurde.

Hinweise:
- Die Ausführungsbestimmungen für den Bereich Sportmedizin finden Sie rechts im pdf-Dokument der Fort- u. WB-Kursangebote auf Seite 8.
- Ab Seite 32 finden Sie Angebote für Fort- und Weiterbildungskurse
- die Bescheinigung über den Nachweis zur Vereinstätigkeit steht für Sie rechts zum Download bereit

Die Vereinsbetreuung kann parallel zur Kursweiterbildung abgeleistet werden.

Alle Informationen zur Neuaufteilung der Inhalte des Weiterbildungscurriculum Sportmedizin finden Sie im Halbjahresheft 1/2012 ab Seite 12.


Die Bedingungen der sportmedizinischen Weiterbildung VOR dem Stichtag der Umsetzung der neuen Weiterbildungsordnung finden Sie hier