Zusatzbezeichnung "Sportmedizin"
Die Voraussetzungen zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Sportmedizin sind:
- Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung
Entweder
12 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten gemäß § 5 Abs. 1
Satz 2 in einer sportmedizinischen Einrichtung (ganztägig)
oder (anteilig ersetzbar) durch
240 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Sportmedizin
und
120 Stunden sportärztliche Tätigkeit in einem Sportverein oder einer
anderen vergleichbaren Einrichtung innerhalb von mindestens 12 Monaten
Die Weiterbildung wird mit einer Prüfung bei der Landesärztekammer
abgeschlossen. *
* Die Prüfung ist mit Inkrafttreten der Weiterbildungsordnung für alle obligat, auch wenn die Weiterbildung vor dem Stichtag begonnen wurde.
Hinweise:
- Die Ausführungsbestimmungen für den Bereich Sportmedizin finden Sie rechts im pdf-Dokument der Fort- u. WB-Kursangebote auf Seite 8.
- Ab Seite 32 finden Sie Angebote für Fort- und Weiterbildungskurse
- die Bescheinigung über den Nachweis zur Vereinstätigkeit steht für Sie rechts zum Download bereit
Die Vereinsbetreuung kann parallel zur Kursweiterbildung abgeleistet werden.
Alle Informationen zur Neuaufteilung der Inhalte des Weiterbildungscurriculum Sportmedizin finden Sie im Halbjahresheft 1/2012 ab Seite 12.
Die Bedingungen der sportmedizinischen Weiterbildung VOR dem Stichtag der Umsetzung der neuen Weiterbildungsordnung finden Sie hier