Die Deutsche Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention (DGSP) informiert:

Der Arzt am Spielfeldrand – ein Top-Experte mit viel Erfahrung und Fingerspitzengefühl

 

Jeder Mannschaftssport hat seine Eigenheiten. Doch für alle Bereiche gilt, dass mit der wachsenden Professionalität auf dem Spielfeld natürlich auch die Professionalität am Spielfeldrand wachsen muss. Dies findet nicht nur bei Profisportlern, sondern auch bei Amateuren Anwendung. Um den sportmedizinischen Anforderungen gerecht zu werden, bedarf es verschiedener Spezialisten und einer fest vereinbarten Organisation. Doch was kann der Arzt am Spielfeldrand im Zweifelsfall überhaupt ausrichten? Im Notfall muss er als Arzt schnell die richtige Diagnose stellen und reagieren.

 

Das Schwierigste bei der Erst-Hilfe-Leistung ist das Einschätzen der Situation
Aufgabe des Teamarztes sind allein die medizinische Betreuung und das Wohlergehen der Spieler. Die besondere Herausforderung des Mannschaftsarztes besteht darin, die Interessen des Trainers und der Spieler im Sinne des Team-Erfolgs im Gleichgewicht zu halten. „Bei der Arbeit im Profibereich sollte der Mannschaftsarzt mit akuten Diagnosen auf dem Spielfeld zurückhaltend sein, außer er ist sich zu 100 Prozent sicher“, so Dr. Ingo Tusk,  Mannschaftsarzt der Frauen-Fußballnationalmannschaft  und Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention (DGSP). Als Begründung führt er an, daß der hohe Informationsbedarf der Medien zu voreiligen Fehleinschätzungen der Verletzungsschwere und Ausfallsdauer führen kann.


In der Regel betreten die Mannschaftsärzte das Spielfeld auf ein Zeichen des Schiedsrichters hin. Der Schiedsrichter kann gemäß den Spielregeln zwei Ärzten erlauben, das Spielfeld zu betreten, um einen Spieler zu behandeln. Im ersten Schritt betritt jeweils zuerst der Mannschaftsarzt das Feld. Sollte zusätzlich noch der Notarzt benötigt werden, wird dieser und gegebenenfalls weiteres medizinisches Personal vom Mannschaftsarzt auf das Feld gerufen. Der Notarzt geht jedoch nur mit dem Mannschaftsarzt auf das Feld, wenn eine offensichtlich lebensbedrohliche Situation vorliegt. Bei einer Notfallsituation darf der Schiedsrichter das medizinische Personal nicht am Betreten des Spielfelds hindern. Im Fußball gibt es zwei Situationen, in denen der Teamarzt unaufgefordert auf das Spielfeld laufen darf: bei einem Verdacht auf einen plötzlichen Herzstillstand oder bei einer Kopfverletzung, wie zum Beispiel einer Gehirnerschütterung.

 

Handelt es sich nicht um eine lebensbedrohliche Situation, entscheidet der Sportler nach der Erstversorgung auf dem Spielfeld selbst, ob er weiter am Spiel teilnimmt. Der Mannschaftsarzt kann ihn bei der Entscheidungsfindung nur beraten.


Die einzige Ausnahme, bei der der Arzt die Entscheidung fällt, den Sportler vom Spielfeld zu nehmen, liegt bei Kopfverletzungen mit einer Eintrübung des Bewusstseins vor. Bei Verdacht auf eine Gehirnerschütterung kann der Schiedsrichter das Spiel für drei Minuten unterbrechen, damit der Teamarzt den Spieler auf dem Spielfeld untersuchen und entscheiden kann, ob diese tatsächlich vorliegt. Der Schiedsrichter darf anschließend den verletzten Spieler nur mit der Einwilligung des Teamarztes weiterspielen lassen, der endgültig entscheidet.

 

Der Notarzt am Spielfeldrand ist auch erforderlich, wenn dem Tragenträgerteam bereits mindestens zwei Rettungsassistenten angehören
Beim Arzt am Spielfeldrand muss es sich entweder um den Mannschaftsarzt der Heimmannschaft handeln, sofern dieser ein ausgebildeter Notarzt ist, oder um einen anderen Notarzt, der zusätzlich zu den Mannschaftsärzten vom Verein bzw. Verband eingesetzt wurde. Der Notarzt muss immer direkt am Spielfeldrand anwesend sein. Daher empfiehlt es sich, dass der Arzt bei den Tragenträgerteams sitzt, die sich in der Nähe der Ersatzbänke aufhalten.


Die Notfalltasche spielt bei fast jeder Mannschaftssportart eine wichtige Rolle, wenn es um die Gesundheit der Spielerinnen und Spieler geht
Die medizinische Ausrüstung am Spielfeldrand sollte idealerweise in einer Notfalltasche, die bei Verletzungen im Trainings- und Spielbetrieb zum Einsatz kommt, aufbewahrt werden. In der Notfalltasche des Mannschaftsarztes befinden sich jedoch keine medizinischen Wunderheilmittel.
Inhalt der Tasche sollte sein:

 

  • Eis
  • Eisspray (Dose besser als Glaskolben)
  • Kompressen
  • Desinfektion
  • Nasentamponade
  • Pinzette
  • Skalpell
  • Wundkleber
  • Klammerpflaster
  • Staples (Hauttacker)
  • Elastische Binde
  • Tape
  • Sprühpflaster
  • Pflaster
  • Spatel
  • Taschenlampe


Am Spielfeldrand stehen außerdem immer auch ein Notfallkoffer samt Sauerstoffgerät, sowie ein Defibrillator bereit.


Mit Hilfe des Inventars der Notfalltasche soll dafür gesorgt werden, dass der verletzte Sportler wieder einsatzfähig gemacht wird und dadurch weiterspielen kann.

 

Welche Dinge rund um die Nutzung der Notfalltasche sind zu beachten
Die Notfalltasche ist bei zahlreichen Mannschaftssportarten extrem wichtig, um vor, während und nach eines Spieles die Gesundheit der Spielerinnen und Spieler zu gewährleisten. Wenn es um den Verantwortungsbereich Notfalltasche geht, sollte klar geregelt sein, wer sich vor Trainings-, sowie Spielbeginn um deren Kontrolle kümmert, damit ein sicherer und professioneller Umgang sichergestellt ist. Die Inhalte der Tasche sollten stets hinsichtlich ihres Zustands kontrolliert werden, da im Spiel alles sehr schnell und reibungslos verlaufen muss. Eine weitere bedeutende, zu klärende Frage ist, wie und auf welche Weise die Notfalltasche im „Ernstfall" auf das Spielfeld und zu den Spielern gelangt. Üblicherweise betreten die Mannschaftsärzte, sobald sie das hierfür notwendige Zeichen vom Schiedsrichter erhalten haben, das Spielfeld, um zu einem verletzten Spieler zu gelangen. Wer nimmt die Notfalltasche auf das Spielfeld mit? Hat sie der Mannschaftsarzt in den Händen oder gibt es einen zusätzlichen Betreuer, der sie trägt? Im Notfall können diese organisatorischen Dinge extrem wichtig für die Gesundheit des Spielers sein, vielleicht sogar Leben retten.

 

Frankfurt, den 15. Oktober 2018


Experten zu diesem Thema vermittelt:
DGSP-Pressesprecherin Dr. Annette Heller
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DGSP im Kurzportrait: Die 1912 gegründete Deutsche Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention (DGSP) ist die zentrale ärztliche Institution auf den Gebieten der Sportmedizin sowie der Gesundheitsförderung und Prävention durch körperliche Aktivität. Neben der Förderung von sport- und präventiv¬medizinischer Forschung, Lehre sowie Fort- und Weiterbildung setzt die DGSP viele Projekte zur Erhöhung der Gesundheitskompetenz in der Bevölkerung um. Sie ist die Vereinigung der 17 Landesverbände für Sportmedizin und mit ihren 8000 Mitgliedern eine der größten wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften in Deutschland. 2012 feierte die deutsche Sportmedizin ihr einhundertjähriges Bestehen. Dem Präsidium gehören an: als Präsident Professor Dr. Klaus-Michael Braumann (Hamburg), als Vizepräsidenten Dr. Ingo Tusk (Frankfurt am Main), Dr. Thomas Schramm (Köln), Professor Dr. Bernd Wolfarth (Berlin), Professor Dr. Wilhelm Bloch (Köln) und Professor Dr. Christine Graf (Köln). Generalsekretär ist Professor Dr. Rüdiger Reer (Hamburg). Ehrenpräsidenten sind Professor Dr. Dr. Wildor Hollmann (Köln), Professor Dr. Hans-Hermann Dickhuth (Freiburg) und Professor Dr. Herbert Löllgen (Remscheid).