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Satzung

Deutscher Sportärztebund e.V.

DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR SPORTMEDIZIN UND PRÄVENTION (DGSP)

 

Gegründet 1912 als Deutsches Reichskomitee für die wissenschaftliche Erforschung des Sportes und der Leibesübungen

 


 

Die DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR SPORTMEDIZIN UND PRÄVENTION (Deutscher Sportärztebund) e.V.  vertritt   und   fördert   die   Sportmedizin   gemäß   der   Definition   der Weltgesundheitsorganisation (WHO):

 

„Sportmedizin beinhaltet diejenige theoretische und praktische Medizin, welche den Einfluss von Bewegung, Training und Sport sowie den von Bewegungsmangel auf den gesunden und kranken Menschen jeder Altersstufe untersucht, um die Befunde der Prävention, Therapie und Rehabilitation sowie den Sporttreibenden dienlich zu machen."

 


 

Inhalt

§ 1 Name, Sitz und Rechtsform

§ 2 Geschäftsjahr

§ 3 Gemeinnützigkeit

§ 4 Zweck und Aufgaben

§ 5 Mitgliedschaft

§ 6 Beiträge

§ 7 Organe

7.1 Die Delegiertenversammlung (DV)

7.2 Das Präsidium

7.3 Der Länderrat (LR)

7.4 Der Wissenschaftsrat (WR)

7.5 Ausschüsse

7.6 Ehrenrat

§ 8 Datenschutz

§ 9 Auflösung der Gesellschaft

§ 10 Schlussbestimmung

§ 11 Haftungsausschluss

 


 

§ 1 Name, Sitz und Rechtsform

 

1.1

Die DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR SPORTMEDIZIN UND PRÄVENTION (Deutscher Sportärztebund) e.V., im folgenden DGSP genannt, ist die Vereinigung der Landesverbände für Sportmedizin in der Bundesrepublik Deutschland, im folgenden LV genannt.

 

1.2

Die DGSP hat ihren Sitz in Berlin und ist beim Amtsgericht Charlottenburg im Vereinsregister unter dem Namen DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR SPORTMEDIZIN UND PRÄVENTION (Deutscher Sportärztebund) e.V. (DGSP) eingetragen.  

 


 

§ 2 Geschäftsjahr

 

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 


 

§ 3 Gemeinnützigkeit

 

3.1

Die DGSP ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der DGSP dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft.

 

3.2

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 


 

§ 4 Zweck und Aufgaben

 

4.1

Die DGSP mit Sitz in Berlin verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke, im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Gemeint ist die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege, Förderung der präventiven, kurativen und rehabilitativen Sportmedizin im wissenschaftlichen und praktischen Bereich; besondere Bedeutung hat hier die Prävention und Therapie von Erkrankungen der Bevölkerung durch Sport und Bewegung und der Kampf gegen Doping.

 

Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch

 

4.2

die Förderung der präventiven, kurativen und rehabilitativen Sportmedizin im wissenschaftlichen und praktischen Bereich; insbesondere Bedeutung hat hier die Prävention und Therapie von Erkrankungen der Bevölkerung durch Sport und Bewegung; hierzu gehören die Weiterentwicklung der Sportmedizin in Wissenschaft und Praxis, eine Umfassende Information der Öffentlichkeit sowie von Verbänden, Politik etc. durch aktive Medienarbeit,


4.3

die Zusammenarbeit mit Organisationen, Behörden, Verbänden und Körperschaften des Sports und der Medizin im In- und Ausland; insbesondere auch die Unterstützung der Mitglieder bei diesen Aufgaben soweit diese ihrerseits als gemeinnützig anerkannt sind. Dabei werden Strategien und Kampagnen sowie Positionspapiere zur Förderung und Integration von Bewegung und körperliche Aktivität zur Prävention, Rehabilitation und Therapie von Krankheiten erarbeitet. Diese Strategien und Kampagnen sowie Positionspapiere werden den Organisationen, Behörden, Verbänden und Körperschaften des Sports und der Medizin sowie der allgemeinen Bevölkerung zur Verfügung gestellt, ggf. unter Einbeziehung der einzelnen Landesverbände und bewegungsaffinen Partnerorganisationen wie dem DOSB,

 

4.4
Die Förderung und Durchführung sportmedizinischer Aus-, Weiter- und Fortbildung von Ärztinnen(1), Ärzten und Angehörigen medizinischer Assistenzberufe sowie sonstiger im Bereich des Sports Tätiger; z.B. durch Curricula und Kurse in Zusammenarbeit mit Ärztekammern und Landesverbänden im Rahmen der Zusatzbezeichnung Sportmedizin, Erarbeitung und Integration sportmedizinischer Inhalte für die Approbationsordnung für Ärzte , Durchführung/Veranstalter des Deutschen Sportärztekongresses sowie eigene DGSP-Qualifikationen/-Zertifikate in sportmedizinisch wichtigen Gebieten wie z.B. die derzeitige DGSP-zertifizierte sportmedizinische Laktat-Leistungsdiagnostik,

 

(1) Alle männlichen Personenbezeichnungen schließen im Weiteren die weiblichen ein

 

4.5

Die Förderung von Bewegung, Spiel und Sport durch sportmedizinische Betreuung, Beratung und Begleitung als wichtige Präventions- und Therapiemaßnahme; z.B. durch Fortbildungsmassnahmen für Trainer und Betreuer, Kongressorganisation mit wissenschaftlicher Begleitung, Durchführung des Deutschen Sportärztekongresses zur Weiter- und Fortbildung von Ärzten sowie auch verwandter Fachgruppen (u.a. Erarbeitung und Etablierung von Leitlinien für die praktische Durchführung sportmedizinischer Vorsorge-, Gesundheits- und Leistungsuntersuchungen, Erarbeitung von Leitlinien bei der sportmedizinischen Betreuung von Personen mit Vorerkrankungen, von Normalpersonen sowie von Sportlern und Leistungssportlern, Verbreitung der sportmedizinischen Vorsorge-, Gesundheits- und Leistungsuntersuchungen in weite Bevölkerungskreise durch Aufklärung (unter Nutzung von Medien.), Etablierung in das Gesundheitssystem (Verträge mit Krankenkassen) sowie die Sport- und Gesundheits-Politik (Erarbeitung von Stellungnahmen und Leitlinien, Mitarbeit in Gremien),

 

4.6

Die Förderung eines aktiven Kampfes gegen Doping; u.a. durch die Erarbeitung und Publikation von Stellungnahmen und Positionspapieren durch den Wissenschaftsrat und die Kommissionen der DGSP, aktive Mitgliedschaft der DGSP sowie deren Vertretern / Beauftragten in der WADA (World Anti-Doping Agency), der NADA (National Anti-Doping Agency) sowie weiteren Anti-Doping Einrichtungen,


4.7

Die Förderung und Ermöglichung der gleichberechtigten Teilnahme von Frauen und Männern im Sinne des Gender Mainstreamings bei Entscheidungs- und Umsetzungsprozessen zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern,


4.8.
Koordination der Tätigkeiten der Landesverbände,


4.9.
Politische Beratung und Stellungnahmen / Einflussnahmen, Etablierung von Kooperationen mit Verbänden und Gesellschaften auf dem Gebiet der Medizin, des Sports sowie verwandter Gebiete zur Etablierung und Förderung von Bewegung und körperlicher Aktivität als Gesundheitsmaßnahme,


4.10.
Einflussnahme auf Ausbildung = Approbation, Weiterbildung und Fortbildung – Rahmenvorgaben für Inhalte, Prüfungsordnung etc., Etablierung von Qualitätsstandards durch spezielle DGSP-Qualifikationen,


4.11
Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses / Administration, Supervision und Implementierung von Kooperationen im Kontext von Wissenschaft und Forschungsvorhaben im Bereich der Sportmedizin, Interessenvertretung der Gesamtheit der Hochschullehrer auf dem Gebiet der Sportmedizin — insbesondere durch den Wissenschaftsrat der DGSP

  • Dokumentation und Aufarbeitung der Geschichte der Deutschen Sportmedizin,
  • Mitwirken bei der Deutschen Zeitschrift für Sportmedizin.


4.12.

Daneben kann der Verein auch die ideelle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften, von Körperschaften des öffentlichen Rechts oder auch von ausländischen Körperschaften zur ideellen Förderung des in Satz 4.1 bezeichneten Zwecks vornehmen z.B. durch gemeinsame Kampagnen.

 


 

§ 5 Mitgliedschaft

 

5.1

Ordentliche Mitglieder sind die Landesverbände der Sportmedizin in Deutschland. Sie sind eigene Rechtskörperschaften mit eigenen Satzungen. Letztere dürfen nicht im Widerspruch zu der Satzung der DGSP stehen.

 

Die Mitglieder sind verpflichtet,

 

5.1.1

ihre Satzung so zu gestalten, dass diese die Anerkennung der Gemeinnützigkeit der DGSP nicht gefährdet oder aufhebt.

 

5.1.2.

  • Bestandsaufnahme über die Anzahl der Mitglieder fristgerecht einzureichen,
  • Beiträge ordnungsgemäß und fristgerecht abzuführen.

 

5.1.3

Das Präsidium der DGSP ist berechtigt, bei Verstößen hiergegen entsprechende Massnahmen zu ergreifen. Näheres wird durch die Geschäftsordnung geregelt.

 

5.2

Die Aufnahme außerordentlicher korporativer ist Mitglieder möglich.

 

5.3

Über   Neuaufnahme   und   Ausschluss   ordentlicher   und   außerordentlicher korporativer Mitglieder beschließt die Delegiertenversammlung (DV).


5.4

Die Mitgliedschaft endet:


5.4.1

durch halbjährige Kündigung zum Ende eines Kalenderjahres,

 

5.4.2

durch Auflösung eines LV,

 

5.4.3

durch Ausschluss durch die DV,

 

5.5

Ausgeschiedene Mitglieder haben keinen Anspruch auf Mittel der DGSP und des Vermögens der Gesellschaft.

 



§ 6 Beiträge

 

Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe des jeweiligen Mitgliedsbeitrags wird durch die Beitragsordnung festgesetzt, die von der Delegiertenversammlung beschlossen wird.

 


 

§ 7 Organe

 

Organe der DGSP sind

(1)    die Delegiertenversammlung (DV)
(2)    das Präsidium
(3)    der Länderrat (LR)
(4)    der Wissenschaftsrat (WR)
(5)    die Ausschüsse (ständige Kommissionen (früher Sektionen) und Adhoc-Kommissionen)
(6)    der Ehrenrat

 

7.1 Die Delegiertenversammlung (DV)

 

7.1.1          

Die DV ist das oberste beschließende Organ der DGSP.
 
7.1.1.1

Sie setzt sich zusammen aus den Delegierten der LV, die in ihren LV ordentliche Mitglieder sein müssen, dem Präsidium und den gewählten Vertretern des Länderrates (LR) und dem Wissenschaftsrat (WR).

 

7.1.1.2    

Die DV muss mindestens einmal jährlich stattfinden. Jede ist vom Präsidium spätestens fünf Wochen vorher unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung schriftlich einzuberufen. Die Ausrichtung der DV kann digital unter Zuhilfenahme eines geeigneten elektronischen Konferenzraums durchgeführt werden.

 

7.1.1.3  

Auf Antrag von mindestens einem Drittel der LV muss eine außerordentliche DV einberufen werden. Auch das Präsidium kann unter o.g. Voraussetzung eine a.o. DV einberufen. Die Ausrichtung einer a.o. DV kann digital unter Zuhilfenahme eines geeigneten elektronischen Konferenzraums durchgeführt werden.

 

7.1.1.4    

Stimmberechtigt in der DV sind die Mitglieder des Präsidiums, die Delegierten der LV sowie die Mitglieder des WR, die je eine Stimme in dieser Funktion haben. Jeder LV hat eine Grundstimme und darüber hinaus für je angefangene einhundert Mitglieder eine weitere Stimme, die auf die Delegierten der jeweiligen LV übertragen werden. Das Stimmrecht kann bei einer digitalen Ausrichtung der DV durch eine sichere elektronische Wahlform ausgeübt werden.

 

7.1.1.5

Soweit die DV verbandsoffen ist, haben außerordentliche korporative Mitglieder, ordentliche Mitglieder der LV und Gäste (letztere nur auf Beschluss der DV) Zutritt ohne Stimme.

 

7.1.1.6.    

Die DV ist beschlussfähig, wenn sie satzungsgemäß einberufen wurde und mindestens die Hälfte der LV durch Delegierte vertreten ist.

 

7.1.1.7.    

Bei Beschlussfassung entscheidet die einfache Mehrheit der anwesenden Stimmen.

 

7.1.1.8.    

Für eine Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung und der Zwecke und Aufgaben der DGSP ist eine Dreiviertelmehrheit der anwesenden Stimmen erforderlich. Solche Beschlussfassungen sind zwingend mit dem Einladungsschreiben zur Delegiertenversammlung anzukündigen.

 

7.1.1.9.
Über die DV ist ein Protokoll anzufertigen.

 

7.1.2

Aufgaben der DV

Die DV hat neben den in § 5 Abs. 3. und § 6 genannten Aufgaben insbesondere folgende:

 

7.1.2.1.    

Entgegennahme der Planungen des Präsidiums und Kontrolle der Erfüllung der satzungsgemäßen Zwecke und Aufgaben der DGSP

 

7.1.2.2.    

Beschlussfassung über den Haushalt

 

7.1.2.3

Entgegennahme des jährlichen Rechenschaftsberichtes des Schatzmeisters

 

7.1.2.4

Jährliche Entlastung des Schatzmeisters

 

7.1.2.5.    

Entgegennahme der Geschäftsberichte des Präsidiums

 

7.1.2.6.    

Entlastung des Präsidiums

 

7.1.2.7.    

Neuwahl des Präsidiums

 

7.1.2.8.    

Beschlussfassung zur Satzung

 

7.1.2.9.    

Beschlussfassung über die Auflösung der Gesellschaft

 

7.1.2.10.  

Wahl eines oder mehrerer Kassenprüfer

 

7.1.2.11.  

Beschlussfassung über Ehrungen und Ehrenmitgliedschaften

 

7.1.2.12.  

Beschlussfassung über eingereichte Tagesordnungspunkte

 

7.1.2.13.  

Genehmigung des Protokolls der letzten DV

 

7.1.2.14.  

Genehmigung der Geschäftsordnungen.

 

 

7.2 Das Präsidium

 

7.2.1

Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten und den Vizepräsidenten.

 

7.2.2

Der Präsident und die Vizepräsidenten sind gesetzliche Vertreter i.S. des § 26 BGB. Sie vertreten die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich. Jedes dieser Präsidiumsmitglieder ist allein vertretungsberechtigt.

 

7.2.3

Nach Ablauf der Amtsdauer führt das Präsidium sein Amt fort, bis nach einer Neuwahl ein neues Präsidium die Geschäfte übernimmt.

 

7.2.4

Wahlen des Präsidiums

 

7.2.4.1.    

Der Präsident und die Vizepräsidenten werden von der DV vorgeschlagen und unmittelbar gewählt. Die vorgeschlagenen Personen müssen ordentliche Mitglieder eines LV sein. Der Vizepräsident für Forschung und Lehre wird auf Vorschlag des Wissenschaftskollegiums (WK) gewählt.

 

7.2.4.2.    

Die Mitglieder des Präsidiums werden für die Dauer von drei Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig, für den Präsidenten ist nur eine Wiederwahl zulässig. Der Präsident kann nach 6 Jahren Präsidentschaft auch nicht zum Vizepräsidenten gewählt werden.

 

7.2.5

Aufgaben des Präsidiums

 

7.2.5.1.    

Führung der laufenden Geschäfte der Gesellschaft Erfüllung der Zwecke und Aufgaben nach § 4 und Durchführung der Beschlüsse der DV

 

7.2.5.2.    

Verwaltung des Vermögens der Gesellschaft

 

7.2.5.3.    

Erstellung des Haushaltsplanes

 

7.2.5.4.    

Erstellung von Rechenschaftsberichten

 

7.2.5.5.   

Zusammenarbeit mit den anderen Organen, dem Verein zur Förderung der Sportmedizin, der SportMed Service GmbH sowie anderen Verbänden, Fachgesellschaften oder Organisationen, die sich mit Sportmedizin oder Sport befassen.

 

7.2.5.6.    

Führen von Verhandlungen mit Organisationen und Instanzen; hierzu können Vertreter bestellt werden

 

7.2.5.7.    

Bestellung eines Generalsekretärs

 

7.2.5.8.    

Einstellung von Mitarbeitern

 

7.2.5.9.    

Vorbereitung, Einberufung und Durchführung der DV

 

7.2.5.10.  

Erstellung und Fortschreibung der Geschäftsordnungen, sowie weiterer Ordnungen der DGSP.

 

7.2.5.11.  

Dem Präsidium obliegen alle Aufgaben, die nicht durch die Satzung einem anderen Organ der Gesellschaft zugewiesen sind.

 

7.2.5.12.  

Hauptaufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Präsidialmitglieder:

  • Präsident: Verbandspolitik, Repräsentation, internationale Fragen, Sponsoring
  • Vizepräsident: Pressewesen und Wirtschaft
  • Vizepräsident: Finanzen (Schatzmeister)
  • Vizepräsident: Aus-, Weiter- und Fortbildungswesen
  • Vizepräsident: Berufs- und Standesfragen
  • Vizepräsident: Forschung und Lehre

Die Aufgabenbereiche und Zuständigkeiten können nach interner Absprache modifiziert werden.

 

7.2.5.13

Das Präsidium, die DV oder der LR beruft den Ehrenrat.


7.2.6

Für die DGSP ehrenamtlich Tätigen können die tatsächlich entstandenen Kosten, soweit angemessen, ersetzt werden. Pauschale Aufwandsentschädigungen für Mitglieder des Präsidiums sind möglich; sie dürfen die mit der Tätigkeit zusammenhängenden Aufwendungen nur unwesentlich, entsprechend den gesetzlichen Regelungen übersteigen.

 

 

7.3 Der Länderrat (LR)

 

7.3.1

Der LR besteht aus den Vorsitzenden der Landesverbände oder ihren Vertretern.

 

7.3.2

Der LR befasst sich vornehmlich mit spezifischen Problemen der LV. Er soll den Austausch von Erfahrungen ermöglichen und das Präsidium über die Arbeit an der Basis informieren.

 

7.3.3

Der LR wählt aus seinen Reihen einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden.

 

 

7.4 Der Wissenschaftsrat (WR)

 

7.4.1          

Der WR besteht aus den gewählten Vertretern des Wissenschaftskollegiums (WK). Die Zugehörigkeit zum WK setzt die Mitgliedschaft in einem LV voraus.

 

7.4.2

Das WK befasst sich vornehmlich mit spezifischen Problemen von Forschung und Lehre der universitären Sportmedizin, der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses der Gestaltung von Kongressen und Symposien.

 

Es soll den Austausch von Erfahrungen und von wissenschaftlichen und klinisch-praktischen Erkenntnissen fördern und das Präsidium über die Arbeit an den Universitäten und vergleichbaren Institutionen unterrichten.

 

7.4.3

Das WK wählt aus seinen Reihen vor der Wahl des Präsidiums den WR, bestehend aus:

  1. einem Vorsitzenden,
  2. einem stellvertretenden Vorsitzenden,
  3. 6 weiteren Mitgliedern.

 

Der Vorsitzende sollte zugleich der Vizepräsident für Forschung und Lehre sein. Die Mitglieder des WR sind stimmberechtigt in der DV.

 


7.5 Ausschüsse

 

7.5.1

Die Ausschüsse (ständige- und ad-hoc-Kommissionen) werden auf Vorschlag des Präsidiums oder der DV eingerichtet und aufgelöst.

 

7.5.2

Diese Ausschüsse befassen sich mit ausgewählten Problemen der Sportmedizin, der Prävention und Rehabilitation sowie der Bewegungstherapie, die sich aus den Aufgaben des Präsidiums oder der DV ergeben.

 

 

7.6 Ehrenrat

 

Der Ehrenrat besteht aus fünf natürlichen Personen. Er wird im Bedarfsfall durch das Präsidium oder die DV einberufen. Der Länderrat kann den Ehrenrat ebenfalls einberufen, auch auf schriftlichem Wege.

 


 

§ 8 Datenschutz

 

8.1

Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben der DGSP werden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der in den Landesverbänden organisierten Mitglieder erhoben, verarbeitet und genutzt.

 

8.2

Bei der Wahrnehmung zentraler Aufgaben, wie u.a. die Zustellung der Verbandspublikationen sowie der Mitgliederverwaltung mit den in den Landesverbänden organisierten Mitgliedern, ist der Verband – gestützt auf § 28 Abs. 1. Satz 1, Nr. 2 BDSG – berechtigt, personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Für die entsprechende elektronische Datenerhebung sind Auftragsverarbeitungsverträge gemäß Art. 28 DSGVO mit den Landesverbänden als DGSP-Mitglieder zu schließen.

 

8.3

Die Landesverbände als DGSP-Mitglieder sind verpflichtet, ihre Mitglieder auf die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch die DGSP hinzuweisen und deren Zustimmung einzuholen.

 

8.4

Den Organen der DGSP und allen Mitarbeitern oder sonst für den Verband Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem zur jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus der DGSP hinaus.

 


 

§ 9 Auflösung der Gesellschaft

 

9.1

Die Auflösung der DGSP kann erfolgen

 

9.1.1

durch Beschluss der DV. Zu dem Beschluss ist eine Dreiviertelmehrheit der Stimmen der Stimmberechtigten erforderlich;

 

9.1.2

durch die zuständige Verwaltungsbehörde.

 

9.2

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Verein zur Förderung der Sportmedizin e.V., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.

 


 

§ 10 Schlussbestimmung

 

10.1

Das Präsidium wird ermächtigt, Satzungsänderungen in Abstimmung mit dem Registergericht und/oder den Finanzbehörden vorzunehmen, die für die Eintragung in das Vereinsregister bzw. die Gewährleistung der Gemeinnützigkeit erforderlich sind.

 

10.2

Soweit hier getroffene Bestimmungen jetzt oder künftig zwingend gesetzlichen Vorschriften    entgegenstehen, gelten   diese   anstatt   der   hier   getroffenen Bestimmungen als vereinbart.

 



§ 11 Haftungsausschluss

 

Aus Entscheidungen der DGSP-Organe und Ausschüsse können keine Ersatzansprüche hergeleitet werden.

 

Beschlossen in der DV am 20.03.2021 in Frankfurt


Eintrag Registergericht:

Vereinsregister des Amtgerichts Berlin Charlottenburg  VR 1351 B

 
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