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Sportärztliche Untersuchung

Für die deutschen Sportmediziner gibt es keine Diskussion, Neulinge und Wiedereinsteiger müssen vor Aufnahme einer sportlichen Betätigung zur ärztlichen Untersuchung, um möglichen Vorerkrankungen und damit verbundene Risiken vorzubeugen.

 

Mussten die Kosten einer solchen Untersuchung bisher von den Patientinnen und Patienten selbst getragen werden, so haben die Krankenkassen die Zeichen der Zeit erkannt, weiten ihre Leistungen im Sport kontinuierlich aus und übernehmen inzwischen vermehrt die Kosten dieser Untersuchung. Folgende Krankenkassen beteiligen sich als Partner der Deutschen Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention und erstatten ihren Patientinnen und Patienten inzwischen einen Großteil der sportmedizinischen Untersuchung:

 

Die Voraussetzung zur Erstattung ist, dass Patientinnen und Patienten eine Ärztin oder Arzt wählen, der auf der Liste der DGSP-empfohlenen Sportmediziner geführt ist. 

 

Die aktuelle Liste finden Sie unter diesem Link in tabellarischer Form und nach Postleitzahlen sortiert: 
Liste der empfohlenen Sportmediziner*innen

 

 

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Logo der BMWBKK

Logo der BKK Wirtschaft und Finanzen

Logo der energie-BKK

Logo der Mobil Krankenkasse

Logo der Siemens Betriebskrankenkasse

Logo der VIACTIV Krankenkasse

Logo der BKK WMF

 

Logo der Techniker Krankenkasse

(kooperiert ausschließlich mit den DGSP-Landesverbänden)

Der Sportcheck wird zur Risikolimitierung durchgeführt und von den Krankenkassen unterstützt, bevor die betreffenden Personengruppen anfangen, wieder regelmäßig Sport zu treiben oder wieder ins Training einsteigen. Und selbst wenn diese schon sportlich unterwegs und mehrmals die Woche in Bewegung sind, hilft eine sportmedizinische Untersuchung bei der Trainingsplanung und der richtigen Belastungsdosierung. Deshalb sind die Sonderleistungen der Krankenkassen uneingeschränkt empfehlenswert — für mehr Sicherheit im Sport!

 


 

Tipps für Patientinnen und Patienten

  • An dieser Stelle möchten wir Patientinnen und Patienten empfehlen, vor der Untersuchung mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt zu sprechen, um über die entstehenden Kosten zu sprechen.
     

  • Welche Untersuchungsinhalte in welcher Höhe erstattet werden können, können Sie unter "Krankenkassen" nachlesen.
     

  • Nach der sportärztlichen Untersuchung erhält die Patientin oder der Patient eine Rechnung vom Arzt, welche dann bei der jeweiligen Krankenkasse für eine entsprechende Erstattung eingereicht werden kann.

 


 

Hinweis für Ärzt*innen

  • Eine Aufnahme auf die Liste der DGSP-empfohlenen Sportmediziner*innen bedingt zum einen eine Mitgliedschaft in einem DGSP-Landesverband, zum anderen einiger weiterer ärztlicher Voraussetzungen. Mehr Informationen finden Sie hier.

 

 

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