Zusatzbezeichnung Sportmedizin
Inhalt
Einordnung der Sportmedizin in Fort- und Weiterbildung
Erlangung der Zusatzbezeichnung Sportmedizin
Einordnung der Sportmedizin in Fort- und Weiterbildung
Sportmedizin ist der Teil der theoretischen und praktischen Medizin, der den Einfluss von Bewegung, Training und Sport sowie des Bewegungsmangels auf den gesunden und kranken Menschen jeder Altersstufe mit dem Ziel untersucht, die gewonnenen Erkenntnisse sowohl in der Diagnostik und Therapie, als auch in der Prävention und Rehabilitation sowie zum Wohle des Sportes einzusetzen.
Sportler aller Leistungsklassen, vom Freizeitsportler bis zum Hochleistungssportler stehen traditionell im Fokus der Sportmedizin, doch erlangt in unserer von Bewegungsmangel geprägten Gesellschaft, die gesundheitlich relevante "Erhaltungsdosis an Bewegung" unter präventiven Gesichtspunkten zunehmende Bedeutung.
Die Sportmedizin beschäftigt sich ebenso mit den therapeutischen und rehabilitativen Möglichkeiten von Sport sowie der Vorbeugung, Erkennung und Behandlung und Rehabilitation von Sportverletzungen und Sportschäden. Dabei bündelt die Sportmedizin das sportmedizinische Wissen zahlreicher medizinischer Fachrichtungen und Disziplinen im Sinne eines Querschnittsfachs.
Erlangung der Zusatzbezeichnung Sportmedizin
Die Zusatz-Weiterbildung Sportmedizin umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Beurteilung, Beratung und Betreuung gesunder und kranker Menschen im Kontext von körperlicher Aktivität, Inaktivität sowie Training im Leistungs-, Breiten-, Rehabilitations- und
Behindertensport.
Folgende Voraussetzungen zur Erlangung der Zusatzbezeichnung Sportmedizin müssen absolviert werden:
- Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung1, und zusätzlich
- 240 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Sportmedizin
- 120 Stunden sportärztliche Tätigkeit in einem Sportverein (siehe dazu die Bedingungen des Vereins weiter unten) oder einer anderen vergleichbaren Einrichtung
[240 Stunden Kurs-Weiterbildung ist anteilig ersetzbar durch 6 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten gemäß § 5 Abs. 1, Satz 2 in einer sportmedizinischen Einrichtung (ganztägig) - weitere Informationen. Erfragen Sie aufgrund der förderalen Regelungen bitte Details bei Ihrer zuständigen Landesärztekammer.]
Anschließend ist eine Prüfung bei der zuständigen Landesärztekammer abzulegen.
Weitere Ressourcen:
- Übersicht (PDF) über das ZTK-Kurssystem und (Weiterbildungsordnung für die Zusatzbezeichnung Sportmedizin
- Tabelle mit einer Übersicht hinsichtlich der Kategorieverteilung zu den jeweiligen Zwei-Tages-Kursen sowie eine Blankotabelle, in der Sie Ihre bisher gesammelten Punkte selbstständig eintragen können
1 Im Freistaat Bayern sowie bei der Ärztekammer Nordrhein ist der Facharzt keine Voraussetzung für den Erwerb der Zusatzbezeichnung Sportmedizin.
Vereinsbetreuung
Bitte beachten Sie, dass die Betreuung von Herzsportgruppen nicht bei allen Landesärztekammern anerkannt wird.
Häufig gestellte Fragen / FAQ
Fragenkatalog
- Woher weiß ich, welcher Wochen- bzw. Wochenendkurs einem Zwei-Tages-Kurs entspricht?
- Sind mit dem Besuch der Zwei-Tages-Kurse (ZTK) 1 – 15 automatisch 240 Stunden, die zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Sportmedizin erforderlich sind, abgedeckt?
- Kann ich einen Zwei-Tages-Kurs auch doppelt besuchen?
- Ab wann können Kurse für die Zusatzbezeichnung Sportmedizin besucht werden?
- Ist es möglich, Kurse aus dem alten System, in das neue Curriculum zu integrieren?
- Was umfasst die praktische Tätigkeit in einem Verein oder einer vergleichbaren Institution? Wer hilft mir bei der Suche nach einem Verein?
- Muss eine bestimmte Anzahl an Kursstunden absolviert werden, bevor man mit der Vereinsbetreuung beginnen kann?
- Können die Kurse und die Betreuung des Vereins parallel durchgeführt werden?
- Welche Auflagen müssen von Seiten einer Klinik erfüllt werden, um sich die 12 monatige Weiterbildung anrechnen zu lassen?
- Was bedeutet „anteilig ersetzbar durch“ bei den Voraussetzungen zur Zusatzbezeichnung Sportmedizin?
- Wo finde ich Weiterbildungsbefugte?
- Werden Kurse zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Sportmedizin, die im Ausland absolviert werden, auch in Deutschland anerkannt?
- Werden Qualifikationen, die im Ausland erworben sind, auch in Deutschland anerkannt und umgekehrt?
- Was kostet die Zusatzbezeichnung Sportmedizin?
- Können Stunden zur DGSP-Qualifikation „sportmedizinische Laktat-Leistungsdiagnostik“ bzw. „Fitness- und Gesundheitssport“ (ehemalig) auf die Zusatzbezeichnung Sportmedizin angerechnet werden?
- Aktueller Stand der Supervision in der Vereinsbetreuung (welche LÄK haben den Beschluss, dass die Supervision entfällt, noch nicht umgesetzt?)
Antwortenkatalog
Woher weiß ich, welcher Wochen- bzw. Wochenendkurs einem Zwei-Tages-Kurs entspricht?
Generell sollten in der Konzeption von Wochen- und Wochenendkursen die jeweiligen ZTK-Nummern mit angegeben werden. Ist dies nicht der Fall, kontaktieren Sie bitte den jeweiligen Veranstalter
Ja, mit dem Besuch von ZTK 1- 15 haben Sie automatisch alle erforderlichen Stunden abgedeckt. Hinzu kommt noch der Nachweis der praktischen Tätigkeit in einem Verein oder ähnlichem.
Kann ich einen Zwei-Tages-Kurs auch doppelt besuchen?
Da das System modular aufgebaut ist bzw. die erforderlichen Kategorien A bis I bzw. 1 bis 9 auf die 15 ZTKs verteilt wurden, sollte der Besuch gleicher ZTKs vermieden werden.
Die Weiterbildung kann nach der Approbation begonnen werden. Wann die Prüfung gemacht werden kann, ist je nach Landesverband unterschiedlich. Prüfen Sie diese bitte auf den Homepages der jeweiligen Landesverbände oder Ärztekammern.
Ja, dies ist möglich. Die ZTKs basieren seit 2008 auf den Kategorien A bis I bzw. 1 bis 9, zuvor gab es die Einteilung in A bis H und 1 bis 8. Diese Kategorien können auch entsprechend zugeordnet werden.
Der sportmedizinisch betreute Verein bzw. eine vergleichbare Institution sollte eine oder mehrere Sportarten betreiben, die ein systematisches Training der motorischen Hauptbeanspruchungsformen Koordination, Kraft und Ausdauer verlangen (zum Beispiel Leichtathletik, Fußball, Schwimmen, Radrennsport). Eine Herzgruppenbetreuung erfüllt in der Regel auch die Bedingungen.
Erfüllt die betreute Sportart die Bedingungen nicht, so ist zusätzlich der Nachweis einer einjährigen Betreuung einer ergänzenden Sportart zu erbringen. Der Zeitraum des Praktikums umfasst 1 Jahr, dabei sollten ca. 2-3 Stunden/Woche und insgesamt 120 Stunden/Jahr aufgewendet werden.
Zur Prüfung, ob ein Verein für eine Vereinsbetreuung geeignet ist, können Sie auf diesem einseitigen Formular erkennen und die Bedingungen mit dem betreffenden Verein durchgehen.
Es wäre wünschenswert, wenn bereits einige Kursstunden absolviert sind vor Beginn des Vereinspraktikums, dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich.
Die Vereinsbetreuung kann parallel zur Kursweiterbildung abgeleistet werden.
Die Weiterbildungsberechtigung erteilen die zuständigen Ärztekammern auf entsprechenden Antrag. Auch die institutionelle Weiterbildung zur Zusatzbezeichnung Sportmedizin beinhaltet sowohl internistisch / leistungsphysiologisch / kardiologische Inhalte als auch orthopädisch / traumatologische Inhalte. Beides muss in gleicher Weise in der täglichen Praxis an der Klinik vertreten sein. Dabei ist es essentiell, dass die spezifische Tätigkeit ganztägig ausgeübt wird. Eine unfallchirurgische Abteilung, die gelegentlich auch sporttraumatologische Fälle versorgt, erfüllt nicht automatisch derartige Voraussetzungen.
Die ganztägige Instituts-Weiterbildung kann zur Hälfte oder zur Gänze durch Kursweiterweiterbildung (in Form von Zweitageskursen) ersetzt werden.
Viele Weiterbildungsbefugte haben im Rahmen einer Institutsweiterbildung nur eine Zulassung für ein halbes Jahr, einige nur für den internistisch-leistungsphysiologischen, andere nur für den orthopädischen Bereich. Somit kann man nur die Hälfte am Institut absolvieren und zur anderen Hälfte entweder in einem Institut des ergänzenden Faches oder in Kursform. Darauf zu achten wäre jedoch, dass die Kurse dann möglichst die nicht absolvierten Inhalte der Institutsweiterbildung berücksichtigen.
Weiterbildungsbefugte finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Landesärztekammern.
Die meisten Ärztekammern erkennen Auslandskurse im Vorhinein nicht an. Es bedarf von daher der Prüfung dieser im Ausland erworbenen Veranstaltungen im Nachhinein (sogenannte Einzelfallprüfung). Dazu ist häufig die Vorlage des Programms erforderlich. Werden die Kurse im Ausland nach den Kriterien der DGSP durchgeführt und auch von entsprechenden deutschen Weiterbildern geleitet, so stehen die Chancen der Anerkennung durch die Kammern gut. Es sei darauf hingewiesen, dass die Anerkennungshoheit immer bei den Kammern liegt. Die Prüfer und Gutachter der DGSP können nur Empfehlungen aussprechen.
Dies muss individuell von den Ärztekammern entschieden werden, denn es kommt auf die im Ausland vermittelten Inhalte an. Wenn die Curricula große Übereinstimmung mit der Zusatzbezeichnung für Sportmedizin aufweisen, stehen die Chancen gut. Wenn es sich im Ausland um den Erwerb eines anerkannten Facharztes für Sportmedizin handelt, sind die Chancen für eine Anerkennung in Deutschland gut bis optimal.
Anerkennung Fähigkeitsausweis für Sportmedizin (Schweiz) in Deutschland:
Ja, aber nur als ein Teil der Weiterbildung. Es müssen einige Inhalte zusätzlich absolviert werden. Entscheidend sind die Ärztekammern. Da in der Schweiz eine Prüfung der Fachgesellschaft üblich ist, verlangen viele zuständige Ärztekammern eine zusätzliche Prüfung. (Stand: 15.01.2013)
Da die Kurskosten stark variieren (verschiedene Anbieter, etc.) kann man weder Unter- noch Obergrenze oder gar einen Durchschnitt nennen.
Grundsätzlich ist bei beiden Qualifikationsprofilen eine Parallelisierung mit Weiterbildungsinhalten möglich. Dies gilt jedoch nicht für den gesamten Inhalt dieser zusätzlichen Qualifikation, sondern für einen Teil. Deswegen auf die Ausschreibung achten, ob hier eine Parallelisierung zumindest eines Teils dieser Weiter- bzw. Fortbildung erfolgen kann.
Nach den 2010 verabschiedeten Änderungen der Bundesärztekammer (BÄK) ist die Supervision wieder abgeschafft worden. Die einzelnen Landesärztekammern (LÄK) haben diese Abschaffung jedoch noch nicht in entsprechendes Recht der Länder umgesetzt, so dass zum Teil die Supervision in einigen Ländern noch Gültigkeit hat.
Ansprechpartnerin für Aus-, Weiter- und Fortbildung
Prof. Dr. med. Dr. Sportwiss. Christine Joisten
Deutsche Sporthochschule Köln
Abt. Bewegungs- und Gesundheitsförderung
Institut für Bewegungs- und Neurowissenschaften
Am Sportpark Müngersdorf 6
50933 Köln
Tel.: +49 (0) 221-4982-5230
Fax: +49 (0) 221-4912-906