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Die Deutsche Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention (DGSP) informiert:

Sporttauglichkeitsuntersuchungen und Leistungsdiagnostik werden zunehmend von den Krankenkassen gefördert

 

Vor Aufnahme einer regelmäßigen sportlichen Betätigung ist eine sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung ein Muss - Krankenkassen übernehmen vermehrt die Kosten dieser Untersuchung.


Körperliche Aktivität wirkt wie ein Medikament

Sportliche Betätigung kann präventiv oder auch als Therapie bei verschiedenen Erkrankungen eingesetzt werden. Regelmäßige moderate Bewegung hat zahlreiche positive Effekte auf die Gesundheit, die Lebenserwartung und das seelische Wohlbefinden. Im Rahmen der ärztlichen Präventionsempfehlung kann inzwischen jeder Arzt Bewegung verordnen.

 

DGSP weist auf die Notwendigkeit einer Sporttauglichkeitsuntersuchung zur Risikolimitierung vor Aufnahme der regelmäßigen körperlichen Aktivität hin

Will man mit einer neuen Sportart starten oder nach langer Zeit wieder mit Sport anfangen, sollte, so die DGSP, auf jeden Fall eine sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung durchgeführt werden, um eventuell bestehende Vorerkrankungen zu erkennen und daraus resultierende Risiken zu minimieren. Darüber hinaus ist auch bei bereits sportlich Aktiven ein Sport-Check-up sinnvoll und kann zusätzlich als Trainingsplan dienen, um die optimale Belastungsdosierung festzulegen.

 

Inhalte der Sporttauglichkeitsuntersuchung:

 

  • Anamnese und körperliche Untersuchung
  • Ruhe- und Belastungs-EKG
  • Labor und/oder Spirometrie
  • Leistungsdiagnostik
  • Befundbericht mit Trainingsempfehlung

 

Krankenkassen erkennen Zeichen der Zeit und übernehmen vermehrt Kosten der sportärztlichen Untersuchung

Mussten die Kosten einer solchen Untersuchung bisher von den Patienten selbst getragen werden, so beteiligen sich eine wachsende Anzahl von Krankenkassen als Partner der Deutschen Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention (DGSP) und erstatten Patienten inzwischen einen Großteil der sportmedizinischen Untersuchung. Die Voraussetzung zur Erstattung ist, dass ein Arzt ausgewählt wird, der auf der Liste der DGSP-empfohlenen Sportmediziner geführt ist. Mehr Informationen hierzu findet man unter: https://www.dgsp.de/seite/278044/sportärztliche-untersuchung.html.

 

 

Frankfurt, den 27. Februar 2019


Experten zu diesem Thema vermittelt:
DGSP-Pressesprecherin Dr. Annette Heller
Mobil: +49 (0) 1 73 – 6 52 23 21
E-Mail:


DGSP im Kurzportrait: Die 1912 gegründete Deutsche Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention (DGSP) ist die zentrale ärztliche Institution auf den Gebieten der Sportmedizin sowie der Gesundheitsförderung und Prävention durch körperliche Aktivität. Neben der Förderung von sport- und präventiv¬medizinischer Forschung, Lehre sowie Fort- und Weiterbildung setzt die DGSP viele Projekte zur Erhöhung der Gesundheitskompetenz in der Bevölkerung um. Sie ist die Vereinigung der 17 Landesverbände für Sportmedizin und mit ihren 8000 Mitgliedern eine der größten wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften in Deutschland. 2012 feierte die deutsche Sportmedizin ihr einhundertjähriges Bestehen. Dem Präsidium gehören an: als Präsident Professor Dr. Klaus-Michael Braumann (Hamburg), als Vizepräsidenten Dr. Ingo Tusk (Frankfurt am Main), Dr. Thomas Schramm (Köln), Professor Dr. Bernd Wolfarth (Berlin), Professor Dr. Frank Mayer (Potsdam) und Professor Dr. Christine Graf (Köln). Generalsekretär ist Professor Dr. Rüdiger Reer (Hamburg). Ehrenpräsidenten sind Professor Dr. Dr. Wildor Hollmann (Köln) und Professor Dr. Herbert Löllgen (Remscheid).       

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